Wir fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs

Die Pro Retina – Stiftung zur Verhütung von Blindheit vergibt an Kandidaten/Kandidatinnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium Promotionsstipendien für zwei (maximal drei) Jahre mit monatlicher Auszahlung. Das Ausschreibungsverfahren wird von der Stiftung mit dem Wissenschaftlich Medizinischen Beirat (WMB) gestaltet.

Antragsfrist für ein solches Stipendium ist immer der 15. Februar des jeweiligen Kalenderjahres.

Weitere Infos in der Forschungsförderrichtlinie:

Promotionsstipendien
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