Geldauflagen zuweisen

Unterstützung durch die Zuweisung von Geldauflagen

(Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger)

Gutes tun mit Geldauflagen

Manche Verurteilten sind vielleicht einfach „blind“ für die Not von Menschen mit Behinderungen.

Sie sind Richter, Staatsanwalt oder Strafverteidiger? Dann können Sie die Pro Retina Stiftung zur Verhütung von Blindheit als anerkannte gemeinnützige Organisation mit der Zuweisung von Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren unterstützen.

Die uns zugewiesene Geldauflage kommt unseren satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecken zugute und verschafft uns finanziellen Spielraum. Den Eingang der Geldauflage an unser Sonderkonto melden wir Ihnen unverzüglich zurück. Im Unterschied zu anderen Spendenarten werden grundsätzlich keine Zuwendungsbescheinigungen für zugewiesene Geldauflagen ausgestellt.

Die Mittel setzen wir beispielsweise in folgenden Bereichen ein:

Durchführung von klinischen Studien
Unterstützung von Forschungsprojekten

Bitte empfehlen Sie uns!

Auch wenn Sie selbst nicht Strafverteidiger, Staatsanwalt oder Richter sind können Sie uns unterstützen und dadurch Leben retten. Wenn Sie jemanden in diesen Funktionen persönlich kennen, denn empfehlen Sie doch die Arbeit der Pro-Retina Stiftung. Bitten Sie diese Person, uns durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen. Vielen Dank!

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