1996 ist die gemeinnützige, nicht rechtsfähige Stiftung mit der Absicht gegründet worden, die für die Forschungsförderung notwendigen Geldmittel zu beschaffen. Diese Idee von Maria Kretschmer, die “Stiftung zur Verhütung von Blindheit”, hat wahrhaft Funken geschlagen, wie die eindrucksvolle Entwicklung beweist. Hierzu einige Zahlen:
Die Pro Retina hatte die Stiftung zur Gründung mit einem Kapital von DM 170.000,- ausgestattet. Dieser Betrag war nach einem entsprechenden Spendenaufruf von Mitgliedern und Spendern eigens zu diesem Zweck aufgebracht worden. Das Kapital der Stiftung beträgt jetzt aktuell 2021 rund € 2,97 Millionen und das Gesamtvermögen rund € 5,3 Millionen. Das höchste Bußgeld, welches der Stiftung jemals von einem Gericht zugewiesen wurde, betrug damals noch DM 100.000. Auch die Tandemtouren und Benefizkonzerte und -aktionen, veranstaltet von Franz Badura, Horst Schwerger und seinem Team, haben erheblich zu dieser positiven Entwicklung beigetragen.
Neben der dynamischen Entwicklung unseres Kapitals und Vermögens ist hervorzuheben, dass unsere Stiftung seit ihrer Gründung bereits über € 4,0 Millionen (Stand Ende 2021) für Forschungsfördermaßnahmen ausgegeben hat.
Im Jahre 2005 begann man aus haftungsrechtlichen Gründen und zur Absicherung dieses Vermögens damit, den Prozess der rechtlichen Selbstständigkeit der Pro Retina – Stiftung zur Verhütung von Blindheit seitens der Patientenvereinigung einzuleiten:
“Pro Retina – Stiftung zur Verhütung von Blindheit” als rechtsfähige Stiftung anerkannt
Mit Schreiben vom 4. Juni 2007 wurde uns durch das Regierungspräsidium Darmstadt mitgeteilt, dass unsere “Pro Retina – Stiftung zur Verhütung von Blindheit” nunmehr als rechtsfähige Stiftung anerkannt ist. Mit diesem Schreiben wurde uns auch die entsprechende Anerkennungsurkunde übermittelt. Das bedeutet, dass unsere Stiftung juristisch vom Verein Pro Retina Deutschland e.V. getrennt ist. Die behördliche Anerkennung ist der Schlussstein eines mehr als zwei Jahre dauernden Prozesses von Abstimmungen innerhalb der Pro Retina sowie des notwendigen juristischen Anerkennungsverfahrens. Seit Anfang 2007 haben die Stiftungsgremien ihre Arbeit aufgenommen. Bereits am 11. Februar 2007 trafen sich der Stiftungsvorstand und -rat zu ihrer ersten gemeinsamen konstituierenden Sitzung, der weitere folgten. Auf diesen wurden die Geschäftsordnungen, diverse Richtlinien und die Erstellung eines Flyers der Stiftung beschlossen.
Unsere gute Arbeit wird zunehmend durch Personen und Institutionen anerkannt, ist aber weiterhin auf zahlreiche finanzielle Unterstützung und ihr Engagement angewiesen.
An der außergewöhnlich guten Entwicklung unserer Stiftung haben wir alle mitgewirkt, sei es, indem direkt gespendet wurde oder sei es, dass wir als Aktive Botschafter unserer Idee waren. Hierfür möchte sich der Vorstand bei allen Spendern und Aktiven recht herzlich bedanken.