Antragsstellung bei der Pro Retina – Stiftung

Die Modalitäten der Forschungsförderung durch die Pro Retina – Stiftung sind in der Forschungsförderrichtlinie festgelegt. Die ausführliche Version inklusive aller Anlagen kann hier heruntergeladen werden.

Förderschwerpunkte

Die Pro Retina – Stiftung unterstützt die Erforschung von Netzhautdegenerationen (RD) und verwandten Syndromen. Hierunter erfasst werden alle Entwicklungen zur Rehabilitation der Netzhaut, respektive der Verbesserung des Sehvermögens, alle therapeutischen Maßnahmen zur Verlangsamung oder Verhinderung des weitergehenden Sehverlusts, sowie die Grundlagenforschung.

Exemplarisch und nicht abschließend zählen hierzu folgende Bereiche:

  • Studien zur Lokalisierung, Identifizierung und Charakterisierung krankheitsassoziierter Gene, 
  • ophthalmologische, morphologische, pathophysiologische und pharmakologische Untersuchungen von Netzhautdegenerationen,
  • Etablierung und Erforschung von Zellkulturen, organotypischen Gewebsexplantaten retinalen Ursprungs und retinalen Organoiden (tierisch und human), 
  • Entwicklung und Anpassung neuer Technologien zur Ursachenforschung bei Netzhautdegenerationen, 
  • Untersuchungen zur Wirksamkeit und Sicherheit von Therapien und Therapieansätzen, 
  • Rehabilitationsforschung sowie klinisch psychologische Begleitforschung,
  • Identifizierung und Charakterisierung neuroprotektiv und regenerativ wirkender Substanzen und Proteine,
  • Untersuchungen zur Aufklärung von krankheitsassoziierten Proteinnetzwerken,  Veränderungen des Lipidoms oder Metaboloms der Netzhaut (tierisch und human), 
  • die Entwicklung gentherapeutischer Maßnahmen und Techniken, wie die Optogenetik oder das Genome Editing mit CRISPR Cas
  • Forschung und Entwicklung von Sehprothesen, Nanopartikel, Transplantationsforschung, 
  • Generierung und Charakterisierung von Tiermodellen zur Erforschung menschlicher Netzhautdegenerationen, 
  • Stammzellforschung, Regeneration von neuronalen Zellen und Stützgewebe.

Gefördert werden können auch Maßnahmen, die geeignet sind, das Interesse der Öffentlichkeit und der Forscher für das Gebiet der Netzhautdegeneration zu gewinnen. Nicht gefördert werden Forschungsarbeiten zu entzündlichen Netzhauterkrankungen und zur diabetischen Retinopathie!

Die Mittelvergabe und Förderung ist am erwartbaren Nutzen für die Betroffenen auszurichten, Therapierelevanz ist darzulegen und zu begründen. Die Förderung von Parallelforschung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass in begründeten Ausnahmefällen die Relevanz für die Betroffenen trotz Parallelforschung belegt werden kann.

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