Pro Retina Stiftung

Stiftung zur Verhütung von Blindheit

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Projektanträge

Anschub-, Brücken- und Abschlußfinanzierung

Die PRO RETINA-Stiftung finanziert in der Regel keine größeren wissenschaftlichen Gesamtprojekte. Sie kann lediglich Netzhaut-relevante Projekte in Form von “Anschub”- , “Brücken”- oder “Abschlussfinanzierungen” bewilligen, wenn diese insgesamt von anderen Kostenträgern wie z.B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder anderen finanziert werden.

Die Stiftung finanziert Projektanträge bis zur Höchstsumme von € 50.0000,- . Dies sind in der Regel Sach- bzw. Personalkosten.

Anschubfinanzierungen (Seed): Finanzierung von innovativen Projekten, die bei anderen Kostenträgern (DFG, EU, MPG, Fraunhofer etc.) zur Antragsreife gebracht werden sollen.

Ausnahme war das bisher größte von der PRO RETINA-Stiftung geförderte Projekt ,das sog. „Ret-Chip“-Projekt am Institut für Humangenetik am Universitätsklinikum Regensburg mit einem Projektvolumen von € 250.000,-

Überbrückungs- und Abschlussfinanzierungen o. g. größerer Anträge fallen ebenfalls unter diese Förderkategorie.

Aus den Antragsbedingungen:

Anträge auf wissenschaftliche und klinische Förderung über € 5.000.- können bis zum 15. Januar des jeweiligen Jahres gestellt werden. Sie werden nach der Einreichung vom Wissenschaftlich Medizinischen Beirat (WMB) begutachtet und von der Stiftung in einem festgelegten Ablauf zeitnah genehmigt.

Der Antragsteller/die Antragstellerin verpflichtet sich, einen Bericht über die Ergebnisse der geförderten Maßnahmen zu erstellen und der Stiftung nach Abschluss zukommen zu lassen.

Bei Projekten, deren Förderdauer ein Jahr überschreitet, ist ein jährlicher Zwischenbericht abzugeben.
Er/sie erklärt sich bereit, gegebenenfalls einen Vortrag auf einer Mitgliederversammlung oder einem Symposium der PRO RETINA zu halten, evtl. einen Beitrag für die Mitgliederzeitschrift, „Retina-Aktuell“ in populärwissenschaftlicher Sprache zu liefern, Veröffentlichungen seiner/ihrer Ergebnisse der PRO RETINA zugänglich zu machen und in der Publikation auf die PRO RETINA hinzuweisen.

Bei laufenden Projekten mit Förderung von Personalkosten und bei Stipendien verpflichtet sich der Antragsteller/die Antragstellerin, die Beendigung sofort der PRO RETINA-Stiftung anzuzeigen und die Verwendungsnachweise schnellstmöglich bei der Stiftungsverwaltung einzureichen.

Ein in der Struktur verbindliches Antragsmuster sowie die Forschungsförderrichtlinien sind hier abrufbar. Anträge sollen ausschließlich in elektronischer Form (PDF-File) an folgende E-mail Adresse gestellt werden:
forschungsfoerderung@pro-retina-stiftung.de

Aktuelles

Ausschreibungen der Forschungspreise

Bewerbungen für den RP- und den Makula-Forschungspreis können noch bis spätestens 30. Juli 2011 eingereicht werden. Weiterlesen

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Jeder Euro hilft. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Spenden an die Pro-Retina-Stiftung

Meilenstein in der Forschungsförderung durch die Selbsthilfe!

Die PRO RETINA Stiftung zur Verhütung von Blindheit hat die einmalige Chance genutzt neue Akzente bei der Bekämpfung von Blindheit zu setzen. Weiterlesen

Stiftungsprofessur für Netzhautforschung

Artikel aus “Der Augenspiegel 03-2011" Werner Lechtenfeld (Aachen) im Gespräch mit Prof. Dr. Thomas Langmann. Zur Veröffentlichung


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